Zentrum für Teilleistungsstörungen bleibt bestehen, Tuttlinger Mehr-Kinder-Geld (leider) auch
Einen Erfolg konnten die Freien Wähler in der letzten Kreistagssitzung mit ihrem Antrag zum Erhalt des Zentrums für Teilleistungsstörungen erzielen. Alle Fraktionen stimmten der Fortsetzung der Arbeit dieser Einrichtung zu, in der immerhin rund 100 Kinder mit Verhaltensstörungen pro Jahr betreut werden. Die notwendig gewordenen zusätzlichen Mittel von 30.000 € für eine weitere Halbtagesstelle wurden aus dem Tuttlinger Mehr-Kinder-Geld umgeschichtet. Der weitergehende Antrag der Freien Wähler, diese Förderung nach dem Gießkannenprinzip ohne große Nachhaltigkeit – Familien mit mehr als zwei Kindern erhalten bei der Geburt eines weiteren Kindes einmalig pauschal 200 €- ersatzlos zu streichen fand allerdings keine Mehrheit. Deshalb wird es diese Leistung des Landkreises zumindest 2010 weiterhin geben.
Die vollständigen Anträge finden Sie hier …
Sehr geehrter Herr Landrat Wolf MdL,
die Fraktion der Freien Wähler stellt im Rahmen der Beratung des Haushalts folgende Anträge:
1.
Das Zentrum für Teilleistungsstörungen wird fortgesetzt und das Personal um 0,5 Stellen aufgestockt. Die Finanzierung der Mehrkosten von 30.000 € erfolgt durch eine Umschichtung von Mitteln aus dem bisherigen Budget des Tuttlinger-Mehr-Kinder-Geld.
2.
Die nach der Umschichtung verbleibenden Mittel aus dem Budget des Mehr-Kinder-Geldes werden bis auf die Aufwendungen für den Kreisgeburtenpass ersatzlos gestrichen.
Begründung:
In den bisherigen Beratungen zum ZET bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darin, dass dieses eine wertvolle und notwendige Arbeit leistet. Von den Hilfestellungen profitieren nicht nur die direkt bedürftigen Kinder mit Handicaps oder Verhaltenauffälligkeiten sondern indirekt auch ihre Klassenkameraden, da die Störungen im Unterricht verringert werden und damit das Lernklima verbessert wird. Insofern ist diese Hilfe sehr breit angelegt. Der Bedarf an Beratung wird durch die langen Wartezeiten belegt.
Der Ausstieg des Landes ist zwar zu bedauern. Es wäre aber falsch, nur deswegen das ZET aufzugeben und Kinder und Eltern mit ihrem Problem allein zu lassen. Zudem ist unsicher, in welchem Umfang durch eine Einstellung des ZET Kosten tatsächlich wegfallen würden. Ein großer Teil der künftig erbrachten Beratung durch Dritte würde von der Jugendhilfe bezahlt werden müssen. Inwieweit das vorhandene Personal abgebaut oder anderweitig wirtschaftlicher eingesetzt werden kann ist offen.
Die zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des ZET notwendige Stellenaufstockung kann über das Tuttlinger-Mehr-Kinder-Geld finanziert werden. Diese für die Familienförderung gedachten Mittel bleiben diesem Zweck erhalten, werden aber künftig gezielt für konkrete Bedarfsfälle eingesetzt. Zudem ist davon auszugehen, dass sie wesentlich nachhaltiger wirken werden als der bisher gewährte einmalige Zuschuss.
Die Einführung des Mehr-Kinder-Geldes war eine freiwillige Leistung in guten Jahren, mit der der Landkreis sein Herz für Kinder und Familien symbolisch zum Ausdruck bringen wollte. In den derzeit finanziell schwierigen Zeiten ist dies nicht mehr zu vertreten, zumal nur ein kleiner Kreis von Familien mit mehr als drei Kindern davon profitiert hat. Diese Leistungen sollten deshalb gestrichen werden. Dagegen soll der Kreisgeburtenpass für alle Familien in vollem Umfang bestehen bleiben.
Wir sind überzeugt, dass die Familienfreundlichkeit des Landkreises darunter nicht leiden wird. Wir erbringen an anderer Stelle zahlreiche andere freiwillige Leistungen für Kinder und Familien. Beispielhaft genannt seien an dieser Stelle nur die Förderung der Schulsozialarbeit oder der kommunalen Jugendarbeit, die familienfreundliche Preispolitik im ÖPNV sowie nicht unerhebliche Zuschüsse zu Bildungseinrichtungen im Kreisgebiet und manches mehr.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Anträge mit tragen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Bär
Fraktionsvorsitzender
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